Richtlinien des internen Informationssystems
Das interne Informationssystem von FELIU BELLAPART ABOGADOS, S.L.P. und CONTFISC GESTIÓN, S.L. dient als vertraulicher und wirksamer Meldeweg für Informationen über unregelmäßige Handlungen, die von FELIU BELLAPART ABOGADOS, S.L.P. und CONTFISC GESTIÓN, S.L. oder deren Personal begangen wurden und die im Rahmen eines Arbeits- oder Berufsverhältnisses mit unserer Organisation bekannt geworden sind, gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar.[ppl-ai-file-upload.s3.amazonaws]
Schriftlich:
- Per E-Mail: denuncias@feliubellapart.com[ppl-ai-file-upload.s3.amazonaws]
- Per Post, gerichtet an den Verantwortlichen des internen Informationssystems / den Vertreter der Organisation FELIU BELLAPART ABOGADOS, S.L.P. und CONTFISC GESTIÓN, S.L. gegenüber dem SEPBLAC für Informationszwecke, PASEO MALLORCA Nº 2, ENTLO., 07012 PALMA DE MALLORCA, BALEAREN.[ppl-ai-file-upload.s3.amazonaws]
Mündlich:
- Auf Antrag der meldenden Person kann die Information auch im Rahmen einer persönlichen Besprechung mit dem Verantwortlichen des Systems übermittelt werden, spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Stellung des Antrags.
Unabhängig von diesen Meldewegen können Mitteilungen auch über die externen Informationskanäle der zuständigen Behörden eingereicht werden.
Nach Eingang der Meldung bestätigt der Verantwortliche des internen Informationssystems dem Meldenden den Erhalt der Meldung innerhalb einer Frist von weniger als sieben Tagen, sofern es sich um namentliche Meldungen handelt. In jedem Fall wird der Meldende über die gemäß den Datenschutzvorschriften bestehenden Rechte und Pflichten informiert.
Der Verantwortliche des internen Informationssystems erstellt einen begründeten Bericht, in dem die eingereichte Mitteilung entweder für begründet oder für unbegründet erklärt wird, wobei die getroffene Entscheidung in jedem Fall zu begründen ist. Der Bericht wird dem Meldenden und der betroffenen Person innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach Ablauf der Sieben-Tages-Frist nach Einreichung der Mitteilung zugestellt, es sei denn, es liegen besonders komplexe Fälle vor, die eine Fristverlängerung erfordern; in diesem Fall kann die Frist um höchstens weitere drei Monate verlängert werden.
Während der Bearbeitung der Meldung kann die Kommunikation und der Kontakt mit der meldenden Person aufrechterhalten werden; gegebenenfalls kann von der meldenden Person auch zusätzliche Information angefordert werden.
Es wird gewährleistet, dass die von der Information oder Meldung betroffene Person hiervon sowie von den geschilderten Sachverhalten in knapper Form Kenntnis erhält. Zusätzlich wird sie über ihr Recht auf schriftliche Stellungnahme sowie über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert. Diese Information kann jedoch erst im Rahmen der Anhörung erfolgen, wenn eine frühere Mitteilung die Verheimlichung, Vernichtung oder Veränderung von Beweismitteln begünstigen könnte.
Der Verantwortliche des internen Informationssystems / des Meldekanals gewährleistet die Vertraulichkeit für alle Personen, die das interne Informationssystem / den Meldekanal nutzen. Die Vertraulichkeit wird zudem gewährleistet, wenn die Mitteilung über andere als die festgelegten Meldekanäle oder an nicht für die Bearbeitung zuständige Mitarbeitende übermittelt wird.
Während der Bearbeitung des Verfahrens haben die von der Mitteilung betroffenen Personen Anspruch auf die Unschuldsvermutung, auf das Recht auf Verteidigung und auf Akteneinsicht sowie auf denselben Schutz, der für meldende Personen vorgesehen ist; ihre Identität wird geschützt, und die Vertraulichkeit der Tatsachen und Daten des Verfahrens wird gewährleistet.
Die im Rahmen dieses Verfahrens erfolgenden Verarbeitungen personenbezogener Daten unterliegen den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016, des spanischen Organic Law 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte sowie des spanischen Organic Law 7/2021 vom 26. Mai über den Schutz personenbezogener Daten, die zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von Straftaten sowie zur Vollstreckung strafrechtlicher Sanktionen verarbeitet werden.
Der Verantwortliche des internen Informationssystems / des Meldekanals leitet die Information unverzüglich an die Staatsanwaltschaft weiter, wenn die Tatsachen den begründeten Verdacht einer Straftat begründen, oder an die Europäische Staatsanwaltschaft, sofern die Tatsachen die finanziellen Interessen der Europäischen Union berühren.
Die Organisation gewährleistet, dass keine Vergeltungsmaßnahmen gegen Personen ergriffen werden, die ein mögliches rechtswidriges Verhalten zur Kenntnis bringen, eine Normverletzung melden oder bei deren Ermittlung oder Lösung mitwirken.
Personen, die in Artikel 2 des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar erfasste Verstöße melden oder offenbaren sowie Handlungen oder Unterlassungen, die eine schwere oder sehr schwere straf- oder verwaltungsrechtliche Zuwiderhandlung darstellen können, haben Anspruch auf die Schutzmaßnahmen, sofern die in Artikel 35 der genannten Norm vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Schutzmaßnahmen sind in Artikel 38 des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar geregelt.
Die Meldung oder Information wird gemäß der archiv- und aufbewahrungsrechtlichen Richtlinien der Organisation in deren Räumlichkeiten verwahrt.[
Die Organisation führt ein Register aller eingegangenen Meldungen. Die Meldungen werden nur für den Zeitraum aufbewahrt, der zur Erfüllung der Anforderungen des Gesetzes 2/2023 vom 20. Februar über den Schutz von Personen, die über Normverstöße berichten, und die Korruptionsbekämpfung erforderlich und verhältnismäßig ist, sowie gemäß Artikel 24 und den sonstigen einschlägigen Bestimmungen des spanischen Organic Law 3/2018 vom 5. Dezember über den Schutz personenbezogener Daten und die Gewährleistung digitaler Rechte.