Spanien beschließt Vorstoß zur Regularisierung von Migranten
Was wurde beschlossen?
Die Regierung hat ein königliches Dekret verabschiedet, das ein außergewöhnliches Verfahren zur administrativen Regularisierung für Migranten eröffnet, die bereits in Spanien leben.
Was ermöglicht es?
- Erteilung einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ein Jahr.
- Arbeiten in jedem Sektor und im gesamten Staatsgebiet ab Beginn des Antragsverfahrens.
Wichtige Fristen
- Veröffentlichung im BOE: 15. April
- Inkrafttreten: 16. April
- Beginn der Antragsfrist: 16. April
- Ende der Antragsfrist: 30. Juni
- Beginn der persönlichen Vorsprache: 20. April
Wer kann es beantragen?
- Personen ohne regulären Aufenthaltsstatus.
- Antragsteller auf internationalen Schutz.
Allgemeine Voraussetzungen:
- Vor dem 1. Januar 2026 in Spanien gewesen sein.
- Eine ununterbrochene Aufenthaltsdauer von mindestens fünf Monaten nachweisen.
- Keine Vorstrafen haben und keine Gefahr für die öffentliche Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit darstellen.
Zusätzliche Voraussetzungen für Personen ohne regulären Status
Es muss mindestens eine der folgenden Bedingungen erfüllt sein:
- In Spanien gearbeitet haben.
- Direkte Familienangehörige im Land haben.
- Eine Situation der Vulnerabilität nachweisen.
Wie wird der Antrag gestellt?
- Elektronisch, rund um die Uhr verfügbar, mit digitalem Zertifikat.
- Persönlich, nach Terminvereinbarung, bei den eingerichteten Ausländerbehörden, der Sozialversicherung oder der Post.
