Immobilienrecht
Boutique-Kanzlei mit Expertise im Immobilienrecht und in der Due Diligence in Spanien
Der Immobilienmarkt in Spanien, insbesondere auf den Balearen, gehört zu den dynamischsten und anspruchsvollsten in Europa. Der Kauf, Verkauf oder die Vermietung von Immobilien erfordert eine spezialisierte rechtliche Beratung, die bei jedem Vorgang Rechtssicherheit und Vertrauen schafft.
Bei Feliu Bellapart Abogados bieten wir einen umfassenden Service für Privatpersonen, Unternehmen und internationale Investoren. Wir begleiten unsere Mandanten in allen Phasen ihrer Immobilienprojekte in Spanien, mit besonderem Schwerpunkt auf Mallorca und den übrigen Balearen, und gewährleisten maximale Sicherheit bei notariellen und registerlichen Vorgängen.
Immobilienrecht auf Mallorca, Menorca, Ibiza und Formentera: Vertrauen und Rechtssicherheit
Unser Team verbindet fundierte Kenntnisse des balearischen Marktes mit umfassender Erfahrung im Zivil-, Bauplanungs- und Steuerrecht. So können wir Risiken frühzeitig erkennen und sichere Transaktionen in einem komplexen regulatorischen Umfeld gewährleisten.
Wesentliche Tätigkeitsbereiche im Immobilienrecht
- Erstellung und Prüfung von An- und Verkaufsverträgen.
- Beratung bei der Übertragung von Wohnungen, Geschäftsräumen und Grundstücken.
- Juristische Due-Diligence-Prüfung vor dem Erwerb.
- Ausarbeitung und Verhandlung von Mietverträgen.
- Lösung von Konflikten zwischen Vermietern und Mietern.
- Vertretung in Räumungsverfahren.
- Beratung von Bauträgern bei Genehmigungen und behördlichen Erlaubnissen.
- Prüfung von Bau- und Werkverträgen.
- Unterstützung bei Streitigkeiten wegen Baumängeln.
- Beratung für Nichtansässige beim Erwerb von Immobilien.
- Koordination notarieller, registerlicher und steuerlicher Verfahren.
- Mehrsprachiger Service für ausländische Mandanten.
Bei Feliu Bellapart Abogados verwandeln wir die Komplexität des Immobilienmarktes auf Mallorca in sichere und transparente Transaktionen.
Ihre Investition und Ihre Ruhe sind in guten Händen
Häufig gestellte Fragen zum Immobilienrecht
Sie beinhaltet die grundbuchliche Prüfung des Objekts, die Überprüfung von Baugenehmigungen, Belastungen oder Pfandrechten, Schulden gegenüber der Eigentümergemeinschaft und die katasterrechtliche Situation.
Es handelt sich um eine vorvertragliche Vereinbarung vor dem Kauf, in der Käufer und Verkäufer sich verpflichten, den Vorgang unter festgelegten Bedingungen abzuschließen. In Spanien gibt es drei Arten von Arras: bestätigende, widerrufliche und strafbewehrte Arras.
Das hängt von der Art der Immobilie ab: Neubau (Mehrwertsteuer und AJD) oder gebraucht (ITP). Der Prozentsatz variiert je nach autonomen Gebiet.
Ein Nichtansässiger, der in Spanien eine Wohnimmobilie besitzt, muss jährlich den IRNR (Einkommensteuer für Nichtansässige) erklären. Im Verkaufsfall muss er die Kapitalgewinnsteuer entrichten.
Man kann einen Beschluss der Eigentümerversammlung anfechten, Forderungen gegen säumige Nachbarn einfordern oder bei Konflikten bezüglich Baumaßnahmen oder Umbauten im Gebäude vermitteln. Wird keine Einigung erzielt, kann auf Mediation und Verhandlung oder auf Gerichtsverfahren zurückgegriffen werden.
Durch geeignete Vertragsklauseln und im Falle eines Verstoßes durch Räumungsverfahren.