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Jede ausländische Investition in Spanien verdient Sicherheit, Vertrauen und eine engagierte Begleitung.

Feliu Bellapart Abogados ist Ihr Einstieg in die Chancen der Balearen und ganz Spaniens.

Häufig gestellte Fragen zu ausländischen Investitionen in Spanien

Es ist nicht notwendig, ansässig zu sein. Ein Nichtansässiger kann in Spanien Immobilien erwerben oder eine Gesellschaft gründen, sofern er die entsprechenden rechtlichen und steuerlichen Pflichten erfüllt.

Das hängt von der Art der Investition ab. Nichtansässige zahlen hauptsächlich die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) und in bestimmten Fällen die Vermögensteuer und die Grundsteuer (IBI) bei Immobilien.

Es handelt sich um eine Aufenthaltserlaubnis für nichteuropäische Investoren, die bestimmte Investitionen in Spanien tätigen, wie den Erwerb von Immobilien mit einem Mindestwert von 500.000 €, unternehmensbezogene Projekte von allgemeinem Interesse oder Finanzinvestitionen.