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Bei Feliu Bellapart Abogados begleiten wir ansässige und nichtansässige Personen bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten in Spanien und gewährleisten Einhaltung und steuerliche Optimierung.

Klares und sicheres Steuerrecht auf Mallorca zum Schutz Ihres Vermögens, wo immer es sich befindet.

Häufig gestellte Fragen zum Steuerrecht für ansässige und nichtansässige Personen

Als steuerlich ansässig gilt, wer mehr als 183 Tage während eines Kalenderjahres auf spanischem Gebiet verbringt oder wer den Schwerpunkt seiner wirtschaftlichen Aktivitäten oder Interessen in Spanien hat.

Nichtansässige zahlen die Einkommensteuer für Nichtansässige (IRNR) und in bestimmten Fällen die Vermögensteuer.

Sie ermöglichen es, dass dasselbe Einkommen nicht in zwei Ländern besteuert wird, indem Abzüge oder Befreiungen gemäß den Vereinbarungen zwischen Spanien und dem Wohnsitzland des Steuerpflichtigen angewendet werden.