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Unser ZUSÄTZLICHER Mehrwert

Nachgewiesene Erfahrung bei Erbschaften mit Vermögenswerten in Spanien und im Ausland.

Mehrsprachiges Team, das in der Lage ist, Mandanten in mehreren Sprachen zu betreuen und die Kommunikation mit Notaren und ausländischen Behörden zu erleichtern.

Ganzheitliche Sichtweise, die Erbrecht mit steuerlicher und vermögensrechtlicher Beratung kombiniert.

Direkte und vertrauliche Betreuung, angepasst an jede familiäre und vermögensrechtliche Situation.

Häufig gestellte Fragen zum Erbrecht und zu internationalen Erbschaften

Es muss analysiert werden, welches Recht die Nachfolge regelt und in welchem Land die Verfahren durchzuführen sind. In vielen Fällen kommt die Europäische Erbschaftsverordnung zur Anwendung.

Ja. Die Europäische Erbschaftsverordnung ermöglicht es einer Person, sich für das Recht ihres Herkunftslandes zu entscheiden, das ihre Nachfolge regelt. Dies ist besonders nützlich für ausländische Einwohner in Spanien.

Das hängt vom Standort der Vermögenswerte und vom Wohnsitz der Erben ab. In Spanien gilt die Erbschaft- und Schenkungsteuer gemäß der staatlichen und autonomen Rechtsvorschrift, die in jeder autonomen Gemeinschaft unterschiedlich ist.